Scheidung in Thailand

Was, wenn es nicht mehr klappt?

In Thailand sind Scheidungen von einem schwierigen Zusammenspiel aus gesetzlichen Bestimmungen und kulturellen Einflüssen geprägt. Während die traditionelle Ehe in Thailand als heilig betrachtet wird, spiegelt die zunehmende Anzahl von Scheidungen Veränderungen in sozialen Normen und Lebensstilen wider, gerade in den städtischen Gebieten.

Das thailändische Scheidungsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten: der einvernehmlichen und der gerichtlichen Scheidung. Eine einvernehmliche Scheidung erfordert die Zustimmung beider Ehepartner und kann in einem mehr oder weniger einfachen Verfahren durchgeführt werden, solange keine strittigen Fragen auftreten. Im Gegensatz dazu erfordert eine gerichtliche Scheidung die Einreichung eines Antrags bei einem Gericht und kann komplizierter sein, insbesondere wenn es um Fragen des Eigentums, des Sorgerechts für Kinder oder finanzielle Angelegenheiten geht.

Die Gründe für eine Scheidung nach thailändischem Recht können vielfältig sein, darunter Ehebruch,  Suchterkrankungen oder auch eineTrennung über einen längeren Zeitraum hinweg. Obwohl das Land stark von buddhistischen Werten geprägt ist, spielen diese nicht immer eine herausragende Rolle in rechtlichen Angelegenheiten, obwohl sie häufig bei der Lösung von Konflikten innerhalb der Familie ein grösseres Gewicht haben.

Eine bedeutende Herausforderung bei thailändischen Scheidungen sind Vermögensfragen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird das während der Ehe erworbene Eigentum grundsätzlich als gemeinsames Gut beider Partner angesehen, es sei denn, es gibt klare Vereinbarungen dagegen. Dies führt oft zu schwierigen Diskussionen über die Aufteilung von Vermögenswerten.

Die Scheidung in Thailand ist somit ein kompliziertes Zusammenspiel aus rechtlichen Verfahren und kulturellen Aspekten. Die steigende Anzahl von Scheidungen spiegelt die gesellschaftlichen Veränderungen wider und zeigt die Herausforderungen auf, die sich aus der Balance zwischen traditionellen Werten und modernen Realitäten ergeben.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Begehren, sich hier in Thailand scheiden zu lassen.

Dies ist in den meisten Fällen nur dann möglich, wenn die Ehe zwischen einem Deutschen und einer Thai auch hier in Thailand geschlossen und eingetragen wurde. Falls die Ehe in Deutschland geschlossen worden ist, kann man sich hier in Thailand nur scheiden lassen, wenn die Ehe auch bei den thailändischen Behörden registriert wurde.

Weitere Voraussetzung ist, dass beide Parteien mit der Scheidung, beziehungsweise mit der vereinbarten Abfindungssumme für die Frau einverstanden sind, und eine in zwei Sprachen verfasste Scheidungskonvention vorliegt.

Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, muss vorab auch das künftige Sorgerecht und die entsprechende Unterhaltszahlung vereinbart werden. Anschliessend müssen die Scheidungsdokumente ins Deutsche übersetzt und bei der Deutschen Botschaft eingereicht werden.

In unserem Dienstleistungspaket „Scheidung in Thailand“ inbegriffen sind

  • Die gesamte administrative Vorbereitung und Terminierung
  • Scheidungskonvention in zwei Sprachen (Deutsch / Thai)
  • Die amtliche Scheidung mit den dazugehörenden Dokumenten
  • Übersetzungskosten für sämtliche Dokumente

Komplettes Dienstleistungspaket “Scheidung“ ab € 980.-

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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